Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2
Inkrafttretensdatum
01.07.1989
Außerkrafttretensdatum
31.12.2001
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 2.Paragraph 2,
Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 450 S im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Gesetzesnummer
10008671
Dokumentnummer
NOR12103928
Alte Dokumentnummer
N6198910070H