Bundesrecht konsolidiert

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Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) Art. 1 § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 403/1989

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Paragraph 2,

Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 450 S im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025

Gesetzesnummer

10008671

Dokumentnummer

NOR12103928

Alte Dokumentnummer

N6198910070H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/403/A1P2/NOR12103928

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