Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1989,
römisch fünf
Artikel eins, Paragraph 2
01.07.1989
31.12.2001
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Das Pauschale für Betriebsprüfer – Zoll wird mit 450 S im Kalendermonat festgesetzt. Mit diesem Pauschale sind auch jene Aufwendungen abgegolten, die den Betriebsprüfern – Zoll aus einer Verwendung als Hausbeschau- bzw. Hausbeschau-Kontrollorgan außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit entstehen.
19.05.2025
10008671
NOR12103928
N6198910070H