Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik Art. 1 § 2

Kurztitel

Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 368/1989 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 2

Inkrafttretensdatum

22.11.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
  2. Absatz 2,Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht im Nationalen Sicherheitsrat zu beraten sind.

Schlagworte

Integrationspolitik

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2012

Gesetzesnummer

10001007

Dokumentnummer

NOR40024606

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/368/A1P2/NOR40024606

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