Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2
Inkrafttretensdatum
22.11.2001
Außerkrafttretensdatum
Index
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
(2)Absatz 2,Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht im Nationalen Sicherheitsrat zu beraten sind.
Schlagworte
Integrationspolitik
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012
Gesetzesnummer
10001007
Dokumentnummer
NOR40024606