Kurztitel

Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

22.11.2001

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
  2. Absatz 2,Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrations- und Außenpolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht im Nationalen Sicherheitsrat zu beraten sind.