Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Altlastensanierungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9a
Inkrafttretensdatum
01.01.2001
Außerkrafttretensdatum
31.12.2005
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Datenübermittlung
§ 9a.
(1) Wenn die übrigen mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden Verdachtsmomente betreffend die nicht ordnungsgemäße Abgabenführung wahrnehmen, haben sie diese Wahrnehmungen und nach Möglichkeit die entsprechenden Daten betreffend die beitragspflichtigen Mengen, aufgeschlüsselt nach den Beitragssätzen gemäß § 6 Abs. 1 bis 4, und unter Angabe des Bemessungszeitraumes zum Zweck der Erhebung des Altlastenbeitrages an die zuständigen Hauptzollämter zu übermitteln.
(2) Die Behörden, die das langfristige Ablagern, das Verfüllen oder das Lagern von Abfällen bewilligen, haben dem zuständigen Hauptzollamt eine Kopie des Bewilligungs- sowie des Kollaudierungsbescheides zu übermitteln. Die für die Aufsicht von Deponien zuständigen Behörden haben jeweils spätestens bis zum 1. Juli jeden Jahres Daten über die im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt abgelagerten Abfallmengen, gegliedert nach Abfallbesitzer und Abfallart (Bezeichnung, Abfall-Schlüsselnummer), dem zuständigen Hauptzollamt zu übermitteln. Erstmals sind diese Daten für das Jahr 1997 zu übermitteln.
(3)
Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat dem Bundesministerium für Finanzen die zum Zwecke der Erhebung der Altlastenbeiträge notwendigen Daten gemäß dem VIII. Abschnitt des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, in der geltenden Fassung betreffend die Beförderung von Abfällen zu einer Deponie außerhalb des Bundesgebietes zu übermitteln.(4) Die Zollbehörden haben den übrigen mit dem Vollzug dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden die für diese Zwecke erforderlichen Daten zu übermitteln, sofern der Verdacht einer Verwaltungsübertretung besteht.
Anmerkung
vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG),
BGBl. Nr. 76/1986
Schlagworte
Bewilligungsbescheid
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
10010583
Dokumentnummer
NOR40013631