Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Altlastensanierungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ALSAG
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
I. ABSCHNITTrömisch eins. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Ziel dieses Bundesgesetzes ist
die Erfassung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten,
die Feststellung und Ausweisung von Altlasten,
die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung und Überwachung des von Altlasten ausgehenden Risikos für Mensch oder Umwelt,
die Unterstützung der nutzungsbezogenen Wiedereingliederung von Altablagerungen, Altstandorten und Altlasten in den Wirtschaftskreislauf sowie
die dafür erforderliche Finanzierung.
Im RIS seit
17.04.2024
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2024
Gesetzesnummer
10010583
Dokumentnummer
NOR40261226