Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 6 § 5
Inkrafttretensdatum
01.07.1989
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ABGB
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
(Anm.: aus BGBl. Nr. 162/1989, zu den §§ 163b bis 164d ABGB, JGS Nr. 946/1811)Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 162 aus 1989,, zu den Paragraphen 163 b bis 164 d ABGB, JGS Nr. 946 aus 1811,)
§ 5.Paragraph 5,
Die Voraussetzungen und das Verfahren für das Wirksamwerden oder Unwirksamwerden von Vaterschaftsanerkenntnissen, über die die Niederschrift vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgenommen worden ist, bestimmen sich nach dem bisher geltenden Recht, es sei denn, das Anerkenntnis wäre nach diesem Bundesgesetz rechtswirksam. Für Klagen nach §§ 164a ABGB und 164b Abs. 2 zweiter Satz ABGB, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingebracht worden sind, gelten die bisherigen Vorschriften. Die Voraussetzungen und das Verfahren für das Wirksamwerden oder Unwirksamwerden von Vaterschaftsanerkenntnissen, über die die Niederschrift vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgenommen worden ist, bestimmen sich nach dem bisher geltenden Recht, es sei denn, das Anerkenntnis wäre nach diesem Bundesgesetz rechtswirksam. Für Klagen nach Paragraphen 164 a, ABGB und 164b Absatz 2, zweiter Satz ABGB, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingebracht worden sind, gelten die bisherigen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12160110
Alte Dokumentnummer
N2181115947T