Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
EG - Kontrolle von Qualitätsweinen sowie von Retsina-Wein
Typ
Vertrag – EG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.1989
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Unterzeichnungsdatum
23.12.1988
Index
59/04 EU - EWR
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE KONTROLLE UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON QUALITÄTSWEINEN SOWIE VON RETSINA-WEIN
StF:
BGBl. Nr. 145/1989 (NR: GP XVII
RV 773 AB 834 S. 87. BR:
AB 3635 S. 510.)
Sprachen
Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, einerseits,
DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, andererseits, IN ANBETRACHT des Interesses, das beide Vertragsparteien an einer Kontrolle und an einem gegenseitigen Schutz von Qualitätsweinen haben,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, DAS FOLGENDE ABKOMMEN ZU SCHLIESSEN:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 2 des Abkommens wurden am 14. bzw. 23. Februar 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 mit 1. April 1989 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz 2, des Abkommens wurden am 14. bzw. 23. Februar 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, mit 1. April 1989 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang, Protokoll sowie Briefwechsel, dessen Artikel 17 und Briefwechsel verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Gesetzesnummer
10006988
Dokumentnummer
NOR11007101
Alte Dokumentnummer
N5198911158F