Bundesrecht konsolidiert

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EG - Kontrolle von Qualitätsweinen sowie von Retsina-Wein § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EG - Kontrolle von Qualitätsweinen sowie von Retsina-Wein

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 145/1989 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Typ

Vertrag – EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1989

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Unterzeichnungsdatum

23.12.1988

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE KONTROLLE UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON QUALITÄTSWEINEN SOWIE VON RETSINA-WEIN
StF: BGBl. Nr. 145/1989 (NR: GP XVII RV 773 AB 834 S. 87. BR: AB 3635 S. 510.)

Änderung

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, einerseits,

DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, andererseits, IN ANBETRACHT des Interesses, das beide Vertragsparteien an einer Kontrolle und an einem gegenseitigen Schutz von Qualitätsweinen haben,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, DAS FOLGENDE ABKOMMEN ZU SCHLIESSEN:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz 2, des Abkommens wurden am 14. bzw. 23. Februar 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, mit 1. April 1989 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang, Protokoll sowie Briefwechsel, dessen Artikel 17 und Briefwechsel verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10006988

Dokumentnummer

NOR11007101

Alte Dokumentnummer

N5198911158F

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/145/P0/NOR11007101

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