Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR)
Typ
Vertrag – UdSSR
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.03.1989
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 1
Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ermöglicht einem österreichischen Kosmonauten nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abkommens, an einem Raumflug mit einer Gesamtdauer von acht Tagen teilzunehmen und an Bord der Raumstation „Mir“ wissenschaftliche Experimente durchzuführen. Die Experimente werden soweit wie möglich gemeinsam ausgeführt.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016
Gesetzesnummer
10001019
Dokumentnummer
NOR12012858
Alte Dokumentnummer
N1198911199F