Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR)
Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1989,
Artikel eins
01.03.1989
Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ermöglicht einem österreichischen Kosmonauten nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abkommens, an einem Raumflug mit einer Gesamtdauer von acht Tagen teilzunehmen und an Bord der Raumstation „Mir“ wissenschaftliche Experimente durchzuführen. Die Experimente werden soweit wie möglich gemeinsam ausgeführt.