Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.11.1988
Außerkrafttretensdatum
31.10.1998
Abkürzung
EMRK
Index
19/05 Menschenrechte
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
Artikel 5
Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Gesetzesnummer
10000970
Dokumentnummer
NOR12012410
Alte Dokumentnummer
N1198810498A