Kurztitel

Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.11.1988

Außerkrafttretensdatum

31.10.1998

Beachte

Verfassungsbestimmung

Text

Artikel 5

Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.