X. ABSCHNITTrömisch zehn. ABSCHNITT
Kartellgericht und Kartellobergericht
Sprengel
§ 88. (1) Das Kartellgericht beim Oberlandesgericht Wien ist für das ganze Bundesgebiet zuständig.Paragraph 88, (1) Das Kartellgericht beim Oberlandesgericht Wien ist für das ganze Bundesgebiet zuständig.
(2)Absatz 2,Der Rechtszug gegen Beschlüsse des Kartellgerichts geht in zweiter und letzter Instanz an das Kartellobergericht beim Obersten Gerichtshof.