Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
im folgenden als Vertragsparteien bezeichnet
vom Wunsche geleitet, auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes zur Verhütung der Gefahr, die den Volkswirtschaften beider Vertragsparteien durch die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten an Pflanzen sowie von Unkräutern droht, zu gewährleisten und zu vertiefen,
sind wie folgt übereingekommen: