(2)Absatz 2Die Körperschaftsteuer für nach § 13 Abs. 3 und 4 zu versteuernde Einkünfte einer Privatstiftung nach Abzug von Sonderausgaben gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 beträgt für das Kalenderjahr 2023 24% und für die Kalenderjahre ab 2024 23%.Die Körperschaftsteuer für nach Paragraph 13, Absatz 3 und 4 zu versteuernde Einkünfte einer Privatstiftung nach Abzug von Sonderausgaben gemäß Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 4, beträgt für das Kalenderjahr 2023 24% und für die Kalenderjahre ab 2024 23%.