(3)Absatz 3Lohnsteuernachforderungen auf Grund der Haftung des Arbeitgebers (§ 82), für die der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht in Anspruch nimmt, sind nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 anzusehen.Lohnsteuernachforderungen auf Grund der Haftung des Arbeitgebers (Paragraph 82,), für die der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht in Anspruch nimmt, sind nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Sinne des Paragraph 25, anzusehen.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch Art. 2 Z 2, BGBl. I Nr. 98/2018)Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2018,)