Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Typ
Vertrag – Kommission der EG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1988
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
15.10.1987
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts teilweise überholt.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ÜBER DIE ERRICHTUNG SOWIE DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER DELEGATION DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
StF:
BGBl. Nr. 37/1988 (NR: GP XVII
RV 306 AB 339 S. 34. BR:
AB 3352 S. 492.)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich (im folgenden ”Regierung” genannt) und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden ”Kommission” genannt),
vonvon dem Wunsch geleitet, die zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken und zu festigen,
vonvon dem Wunsch geleitet, die Bestimmungen über die Errichtung einer Delegation der Kommission in der Republik Österreich und deren Privilegien und Immunitäten festzulegen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens wurden am 16. Dezember 1987 bzw. am 17. Dezember 1987 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 6 Absatz 1 mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Gesetzesnummer
10000962
Dokumentnummer
NOR11000965
Alte Dokumentnummer
N1198810334A