Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich Art. 6

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 37/1988

Typ

Vertrag – Kommission der EG

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1988

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 6

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft, sofern die Vertragsparteien einander vor diesem Zeitpunkt mitgeteilt haben, daß die hiefür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
  2. Absatz 2,Erfolgt diese Mitteilung nach dem 1. Jänner 1988, so tritt dieses Abkommen am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die im Absatz 1 genannte Mitteilung folgt.

    ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig befugten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.

    GESCHEHEN zu Wien, am 15. Oktober 1987 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

10000962

Dokumentnummer

NOR12012309

Alte Dokumentnummer

N1198810340A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/37/A6/NOR12012309

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