Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft, sofern die Vertragsparteien einander vor diesem Zeitpunkt mitgeteilt haben, daß die hiefür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1988,
Artikel 6
01.01.1988
ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig befugten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 15. Oktober 1987 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.