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Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen) § 0

Kurztitel

Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 261/1988

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1988

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.08.1987

Index

29/08 Strafrecht

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 261/1988 (NR: GP XVII RV 460 AB 509 S. 54. BR: AB 3455 S. 499.)

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Polen

von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erleichtern und zu vertiefen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, wurden am 14. März bzw. 11. Mai 1988 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. August 1988 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

10002848

Dokumentnummer

NOR11002871

Alte Dokumentnummer

N2198810633A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/261/P0/NOR11002871

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