Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)
Typ
Vertrag – Polen
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.08.1988
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
22.08.1987
Index
29/08 Strafrecht
Titel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
StF:
BGBl. Nr. 261/1988 (NR: GP XVII
RV 460 AB 509 S. 54. BR:
AB 3455 S. 499.)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Polen
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erleichtern und zu vertiefen,
haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 wurden am 14. März bzw. 11. Mai 1988 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. August 1988 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, wurden am 14. März bzw. 11. Mai 1988 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. August 1988 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Gesetzesnummer
10002848
Dokumentnummer
NOR11002871
Alte Dokumentnummer
N2198810633A