Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Umweltschutz - Zusammenarbeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umweltschutz - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 253/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Typ

Vertrag – DDR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1988

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Unterzeichnungsdatum

24.10.1985

Index

89/07 Umweltschutz

Titel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
StF: BGBl. Nr. 253/1988

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu fördern,

und entschlossen, entsprechend den Zielen und Grundsätzen, wie sie in den Resolutionen der im Jahre 1972 in Stockholm abgehaltenen Konferenz der Vereinten Nationen über die menschliche Umwelt und in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki, 1975) festgehalten sind, für den bestmöglichen Schutz der Umwelt in den beiden Staaten zu sorgen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. Juli 1988 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10010542

Dokumentnummer

NOR11010761

Alte Dokumentnummer

N8198810681A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/253/P0/NOR11010761

Navigation im Suchergebnis