Gemäß Art. 16 Abs. 2 wurde in der Ratifikationsurkunde angegeben, daß die Verpflichtungen für alle Artikel von Teil II übernommen werden.Gemäß Artikel 16, Absatz 2, wurde in der Ratifikationsurkunde angegeben, daß die Verpflichtungen für alle Artikel von Teil römisch zwei übernommen werden.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Juni 1987 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Art. 20 Abs. 3 für Österreich mit 3. Juni 1988 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Juni 1987 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 20, Absatz 3, für Österreich mit 3. Juni 1988 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:
Australien, unter Annahme der Art. 7 bis 10 und 12 bis 15, El Salvador, unter Annahme der Art. 7 bis 15, Finnland, unter Annahme der Art. 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweden, unter Annahme der Art. 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweiz, unter Annahme der Art. 7 bis 10 und 12 bis 15, Vereinigtes Königreich, unter Annahme der Art. 7 bis 15.Australien, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, El Salvador, unter Annahme der Artikel 7 bis 15, Finnland, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweden, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweiz, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Vereinigtes Königreich, unter Annahme der Artikel 7 bis 15,