Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken
Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1988,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
03.06.1988
28.09.2022
69/02 Arbeitsrecht
(Übersetzung)
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 160 ÜBEREINKOMMEN ÜBER ARBEITSSTATISTIKEN
StF: BGBl. Nr. 242/1988 (NR: GP XVII RV 6 AB 85 S. 15. BR: AB 3230 S. 486.)
Englisch, Französisch
*Australien 242 aus 1988, *El Salvador 242 aus 1988, *Finnland 242 aus 1988, *Schweden 242 aus 1988, *Schweiz 242 aus 1988, *Vereinigtes Königreich 242/1988
Gemäß Artikel 16, Absatz 2, wurde in der Ratifikationsurkunde angegeben, daß die Verpflichtungen für alle Artikel von Teil römisch zwei übernommen werden.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Juni 1987 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 20, Absatz 3, für Österreich mit 3. Juni 1988 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:
Australien, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, El Salvador, unter Annahme der Artikel 7 bis 15, Finnland, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweden, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Schweiz, unter Annahme der Artikel 7 bis 10 und 12 bis 15, Vereinigtes Königreich, unter Annahme der Artikel 7 bis 15,
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,
die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 7. Juni 1985 zu ihrer einundsiebzigsten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Neufassung des Übereinkommens (Nr. 63) über die Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit, 1938, eine Frage, die den fünften Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und
ist der Auffassung, daß diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 25. Juni 1985, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über Arbeitsstatistiken, 1985, bezeichnet wird.
e-rk3
23.05.2025
10008652
NOR11008803
N6198810713A