Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mediengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 8 § 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MedienG
Index
16/01 Medien, Presseförderung
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Verwaltungsmaßnahmen
(Anm.: aus BGBl. Nr. 233/1988, zu § 41 Abs. 2, BGBl. Nr. 314/1981)Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1988,, zu Paragraph 41, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1981,)
§ 3.Paragraph 3,
Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an (Anm.: Das ist der 12. Mai 1988) können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Art. I bis VII vorbereitet und Durchführungsverordnungen erlassen werden; sie dürfen aber erst mit dem im § 1 genannten Zeitpunkt (Anm.: Das ist der 1. Jänner 1989) in Wirksamkeit gesetzt werden. Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an Anmerkung, Das ist der 12. Mai 1988) können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Artikel römisch eins bis römisch sieben vorbereitet und Durchführungsverordnungen erlassen werden; sie dürfen aber erst mit dem im Paragraph eins, genannten Zeitpunkt Anmerkung, Das ist der 1. Jänner 1989) in Wirksamkeit gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2018
Gesetzesnummer
10000719
Dokumentnummer
NOR12160038
Alte Dokumentnummer
N1198810524E