DER RAT hat
gestützt auf Artikel 32 in Zusammenhang mit Art. 13 des Übereinkommens, gestützt auf Artikel 32 in Zusammenhang mit Artikel 13, des Übereinkommens,
im Bestreben, die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu stärken,
in Übereinstimmung, daß eine gesteigerte Transparenz bezüglich der nationalen Systeme staatlicher Beihilfen eine wichtige Voraussetzung diesbezüglich darstellt,
BESCHLOSSEN: