Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Eisenbahnbeförderungsgesetz § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Eisenbahnbeförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 180/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1988

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Abkürzung

EBG

Index

93/01 Eisenbahn

Text

Teil römisch eins. Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Dieses Gesetz gilt für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern mit den öffentlichen Eisenbahnen Österreichs, jedoch nicht mit den Straßenbahnen und Seilbahnen.
  2. Absatz 2,Ist an einer Beförderung auch eine ausländische Eisenbahn beteiligt, so gilt dieses Gesetz nur insoweit, als besondere Bestimmungen nicht festgesetzt sind.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2016

Gesetzesnummer

10011764

Dokumentnummer

NOR12151123

Alte Dokumentnummer

N9198813071H

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/180/P1/NOR12151123

Navigation im Suchergebnis