Kurztitel

Eisenbahnbeförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1988

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Text

Teil römisch eins. Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dieses Gesetz gilt für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern mit den öffentlichen Eisenbahnen Österreichs, jedoch nicht mit den Straßenbahnen und Seilbahnen.
  2. Absatz 2,Ist an einer Beförderung auch eine ausländische Eisenbahn beteiligt, so gilt dieses Gesetz nur insoweit, als besondere Bestimmungen nicht festgesetzt sind.