Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland)
Typ
Vertrag – Finnland
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1988
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
17.11.1986
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND FINNLAND ÜBER DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVILSACHEN
StF:
BGBl. Nr. 118/1988 (NR: GP XVII
RV 4 AB 87 S. 14. BR:
AB 3232 S. 486.)
Sprachen
Deutsch, Finnisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Finnland,
von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern, sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Feber 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 18 mit 1. Mai 1988 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Feber 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 18, mit 1. Mai 1988 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
10002861
Dokumentnummer
NOR11002884
Alte Dokumentnummer
N2198810658E