Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland)
Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1988,
01.05.1988
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND FINNLAND ÜBER DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVILSACHEN
StF: BGBl. Nr. 118/1988 (NR: GP XVII RV 4 AB 87 S. 14. BR: AB 3232 S. 486.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Feber 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 18, mit 1. Mai 1988 in Kraft.
Die Republik Österreich und Finnland,
von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern, sind wie folgt übereingekommen: