Bundesrecht konsolidiert

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Änderung der Bestimmungen über die Verwendung der Kraftfahrzeugsteuer Art. 1

Kurztitel

Änderung der Bestimmungen über die Verwendung der Kraftfahrzeugsteuer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 80/1987

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

32/06 Verkehrsteuern

Text

Kraftfahrzeugsteuer

Artikel römisch eins

Der Ertragsanteil der Kraftfahrzeugsteuer, der auf den Bund entfällt, ist zu 70 vH für Zwecke des öffentlichen Verkehrs (einschließlich Fahrbetriebsmittel) zu verwenden; jene Ertragsanteile, die für Bundesbetriebe bestimmt sind, sind als Verminderung der Einnahmen aus öffentlichen Abgaben und als Einnahmen des Bundesbetriebes zu veranschlagen.

Im RIS seit

17.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2018

Gesetzesnummer

20010341

Dokumentnummer

NOR40208556

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/80/A1/NOR40208556

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