Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 546/1987

Typ

Vertrag – Indonesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.03.1987

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 546/1987

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien,

Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebeiten Anmerkung, richtig: Hoheitsgebieten) und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, wurden am 19. März 1987 bzw. 7. August 1987 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß Artikel 17, mit 1. Oktober 1987 in Kraft getreten.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1992

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019

Gesetzesnummer

10011659

Dokumentnummer

NOR11011924

Alte Dokumentnummer

N9198714176T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/546/P0/NOR11011924

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