Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Indonesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1987,
Vertrag – Indonesien
Paragraph 0
01.10.1987
19.03.1987
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 546/1987
BGBl. Nr. 351/1989
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, wurden am 19. März 1987 bzw. 7. August 1987 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß Artikel 17, mit 1. Oktober 1987 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebeiten Anmerkung, richtig: Hoheitsgebieten) und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.1.1992
e-rk3
06.09.2019
10011659
NOR11011924
N9198714176T