Bundesrecht konsolidiert

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Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD) Art. 1

Kurztitel

Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 494/1987

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.12.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

ARTIKEL 1

Gegenstand des Abkommens

  1. Absatz eins,Gegenstand dieses Abkommens sind Bau, Instandhaltung einschließlich Erneuerung wesentlicher Teile und Betrieb eines Grenztunnels, der auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der von Reutte kommenden Bundesstraße, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Bundesautobahn A 7 liegt.
  2. Absatz 2,Die Lage des Grenztunnels wird durch den Lageplan bestimmt, der diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

10005639

Dokumentnummer

NOR12061832

Alte Dokumentnummer

N4198710263Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/494/A1/NOR12061832

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