Kurztitel

Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 494 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1987

Text

ARTIKEL 1

Gegenstand des Abkommens

  1. Absatz eins,Gegenstand dieses Abkommens sind Bau, Instandhaltung einschließlich Erneuerung wesentlicher Teile und Betrieb eines Grenztunnels, der auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der von Reutte kommenden Bundesstraße, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Bundesautobahn A 7 liegt.
  2. Absatz 2,Die Lage des Grenztunnels wird durch den Lageplan bestimmt, der diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.