Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik (im folgenden „Vertragsparteien“ genannt),
überzeugt von der Wichtigkeit der Zusammenarbeit in Bereichen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen, insbesondere im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiver Strahlung, und
ausgehend von den im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation ausgearbeiteten Übereinkommen über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen,
sind wie folgt übereingekommen: