Bundesrecht konsolidiert

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Kerntechnische Anlagen - Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses (Ungarn) § 0

Kurztitel

Kerntechnische Anlagen - Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 454/1987

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.04.1987

Index

59/07 Kernenergie

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ZUR REGELUNG VON FRAGEN GEMEINSAMEN INTERESSES IM ZUSAMMENHANG MIT KERNTECHNISCHEN ANLAGEN
StF: BGBl. Nr. 454/1987 (NR: GP XVII RV 111 AB 190 S. 23. BR: AB 3317 S. 490.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik (im folgenden „Vertragsparteien“ genannt),

überzeugt von der Wichtigkeit der Zusammenarbeit in Bereichen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen, insbesondere im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiver Strahlung, und

ausgehend von den im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation ausgearbeiteten Übereinkommen über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, des Abkommens wurden am 20. Juli bzw. 25. August 1987 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, mit 1. November 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015

Gesetzesnummer

10006855

Dokumentnummer

NOR11006968

Alte Dokumentnummer

N5198710350W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/454/P0/NOR11006968

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