Bundesrecht konsolidiert

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Kerntechnische Anlagen - Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses (Ungarn) Art. 2

Kurztitel

Kerntechnische Anlagen - Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 454/1987

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.11.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

Artikel 2

Die Vertragsparteien melden einander unverzüglich im direkten Wege jeden Notfall und wenden hierbei die Bestimmungen des im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation ausgearbeiteten Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen an, wobei insbesondere folgende Angaben, soweit die benachrichtigende Vertragspartei darüber verfügt, zu übermitteln sind:

  1. Litera a
    der Zeitpunkt, gegebenenfalls der genaue Ort und die Art des Notfalls;
  2. Litera b
    die betroffene Anlage oder Tätigkeit;
  3. Litera c
    die vermutete oder festgestellte Ursache und die vorhersehbare Entwicklung des Notfalls in bezug auf die grenzüberscheitende Freisetzung radioaktiver Stoffe;
  4. Litera d
    die allgemeinen Merkmale der radioaktiven Freisetzung, einschließlich – soweit durchführbar und angemessen – der Art, der wahrscheinlichen physikalischen und chemischen Form und der Menge, Zusammensetzung und effektiven Höhe der radioaktiven Freisetzung;
  5. Litera e
    Informationen über die derzeitigen und vorhergesagten meteorologischen und hydrologischen Bedingungen, die zur Vorhersage der grenzüberschreitenden Freisetzung der radioaktiven Stoffe erforderlich sind;
  6. Litera f
    die Ergebnisse der Umweltüberwachung in bezug auf die grenzüberschreitende Freisetzung der radioaktiven Stoffe;
  7. Litera g
    die ergriffenen oder geplanten Schutzmaßnahmen außerhalb der betroffenen Anlage;
  8. Litera h
    die Vorhersage über das Verhalten der radioaktiven Freisetzung im weiteren Verlauf.

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2015

Gesetzesnummer

10006855

Dokumentnummer

NOR12075146

Alte Dokumentnummer

N5198717851J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/454/A2/NOR12075146

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