Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 428/1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Typ

Vertrag – DDR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1987

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Unterzeichnungsdatum

04.11.1985

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Visa für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 428/1987

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Deutsche Demokratische Republik

sind, geleitet von dem Wunsch, den Reiseverkehr zwischen beiden Staaten weiter zu erleichtern, übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Ein- und Ausreisevisa für Reisen von Staatsbürgern beider Staaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. Dezember 1985 bzw. am 17. Juli 1987 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Oktober 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.

Schlagworte

Einreisevisa

Gesetzesnummer

10005619

Dokumentnummer

NOR11005703

Alte Dokumentnummer

N4198710224W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/428/P0/NOR11005703

Navigation im Suchergebnis