Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen
Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
01.10.1987
03.10.1990
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Visa für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 428/1987
idF:
BGBl. Nr. 220/1994
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. Dezember 1985 bzw. am 17. Juli 1987 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Oktober 1987 in Kraft.
Die Republik Österreich
und
die Deutsche Demokratische Republik
sind, geleitet von dem Wunsch, den Reiseverkehr zwischen beiden Staaten weiter zu erleichtern, übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Ein- und Ausreisevisa für Reisen von Staatsbürgern beider Staaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.