Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Gambia) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Gambia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 179/1987

Typ

Vertrag – Gambia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.01.1987

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK GAMBIA
StF: BGBl. Nr. 179/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Gambia,

Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

_____________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18, am 1. April 1987 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2019

Gesetzesnummer

10011658

Dokumentnummer

NOR11011923

Alte Dokumentnummer

N9198714175T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/179/P0/NOR11011923

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