Luftverkehrsabkommen (Gambia)
Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1987,
Vertrag – Gambia
Paragraph 0
01.04.1987
20.01.1987
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK GAMBIA
StF: BGBl. Nr. 179/1987
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18, am 1. April 1987 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Gambia,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
13.09.2019
10011658
NOR11011923
N9198714175T