Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 104/1987 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 205/2000

Typ

Vertrag – Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1987

Außerkrafttretensdatum

31.01.2001

Unterzeichnungsdatum

18.04.1985

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 104/1987

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik

von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden

Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und zu erweitern,

sind übereingekommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze des am 14. Dezember 1972 in Paris unterzeichneten Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit *1) folgendes Abkommen zu schließen:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 1. Mai 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10008623

Dokumentnummer

NOR11008774

Alte Dokumentnummer

N6198710640W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/104/P0/NOR11008774

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