Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2000,

Inkrafttretensdatum

01.05.1987

Außerkrafttretensdatum

31.01.2001

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT

StF: BGBl. Nr. 104/1987

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 205/2000 (NR: GP XX RV 1721 AB 1841 S. 171. BR: AB 5940 S. 655.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 1. Mai 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik

von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden

Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und zu erweitern,

sind übereingekommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze des am 14. Dezember 1972 in Paris unterzeichneten Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit *1) folgendes Abkommen zu schließen:

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,