Soziale Sicherheit
Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 205 aus 2000,
01.05.1987
31.01.2001
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 104/1987
idF:
BGBl. III Nr. 205/2000 (NR: GP XX RV 1721 AB 1841 S. 171. BR: AB 5940 S. 655.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Feber 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 1. Mai 1987 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik
von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen den beiden
Vertragsstaaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und zu erweitern,
sind übereingekommen, unter Berücksichtigung der Grundsätze des am 14. Dezember 1972 in Paris unterzeichneten Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit *1) folgendes Abkommen zu schließen:
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,