Die Republik Österreich und Australien
IN DEM WUNSCH, den am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Australischen Bund über die Auslieferung *) abzuändern,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 718/1974*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 718 aus 1974,