Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 535/1986

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.05.1985

Index

29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 535/1986 (NR: GP XVI RV 772 AB 985 S. 147. BR: AB 3168 S. 479.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern sowie die Resozialisierung von Verurteilten zu fördern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. September 1986 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 33, am 1. Dezember 1986 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2014

Gesetzesnummer

10002751

Dokumentnummer

NOR11002774

Alte Dokumentnummer

N2198621586S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/535/P0/NOR11002774

Navigation im Suchergebnis