Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 520/1986

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.09.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT KOLUMBIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 520/1986 (NR: GP XVI RV 756 AB 1003 S. 150. BR: AB 3150 S. 478.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien”) bezeichnet.

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen,

SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. September 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010

Gesetzesnummer

20004960

Dokumentnummer

NOR30005420

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/520/P0/NOR30005420

Navigation im Suchergebnis