Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien”) bezeichnet.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen,
SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: