GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien
BGBl.Nr. 520/1986
05.09.1986
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT KOLUMBIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 520/1986 (NR: GP XVI RV 756 AB 1003 S. 150. BR: AB 3150 S. 478.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. September 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien”) bezeichnet.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen,
SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: