Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 474/1986

Typ

Vertrag – Brasilien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden die Entwicklung der gegenseitigen wirtschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Unternehmungen der beiden Länder ermutigen und anstreben.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006810

Dokumentnummer

NOR12074733

Alte Dokumentnummer

N5198619547J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/474/A1/NOR12074733

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