Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.10.1986

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden die Entwicklung der gegenseitigen wirtschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Unternehmungen der beiden Länder ermutigen und anstreben.