bei Hauptprüfungen der Schulleiter, der Abteilungsvorstand, die Fachvorstände, der Werkstättenleiter (Bauhofleiter), der Klassenvorstand sowie jene Lehrer, die einen Unterrichtsgegenstand in der betreffenden Klasse zuletzt unterrichtet haben, der zu einem Prüfungsgebiet des betreffenden Prüfungskandidaten gehört (Prüfer);