Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik) Art. 1

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 216/1986

Typ

Vertrag – Mosambik

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Die Vertragschließenden Parteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Mosambikes fördern.
  2. Absatz 2,Die österreichische Bundesregierung wird im Rahmen dieses Abkommens Entwicklungsprogramme und -projekte der Volksrepublik Mosambik unterstützen. Soweit erforderlich, werden über einzelne Maßnahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit der österreichischen Bundesregierung gesonderte Vereinbarungen geschlossen.
  3. Absatz 3,Maßnahmen gemäß Absatz 2, sind insbesondere:
    1. Ziffer eins
      Zurverfügungstellung von Sachgütern und Geldmitteln zur Durchführung von Programmen und Projekten gemäß Absatz 2,;
    2. Ziffer 2
      Entsendung von österreichischen Fachkräften;
    3. Ziffer 3
      Beihilfe zur Ausbildung mosambikanischer Fachkräfte in Österreich, Mosambik, oder – auf Grund gesonderter Vereinbarungen – in Drittländern.
  4. Absatz 4,Die Beihilfe zur Ausbildung mosambikanischer Fachkräfte gemäß Absatz 3, Ziffer 3, kann bestehen in:
    1. Ziffer eins
      Gewährung von Stipendien für Hochschul- und postgraduate Studien;
    2. Ziffer 2
      Finanzierung der Teilnahme an Speziallehrgängen für Angehörige aus Entwicklungsländern in Österreich;
    3. Ziffer 3
      Förderung von Ausbildungsstätten und -programmen in Mosambik.
  5. Absatz 5,Die Richtlinien und Bedingungen für die Teilnahme an Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich werden der Volksrepublik Mosambik auf diplomatischem Wege zur Kenntnis gebracht werden.

Schlagworte

Studium

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000864

Dokumentnummer

NOR12011551

Alte Dokumentnummer

N1198612934R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/216/A1/NOR12011551

Navigation im Suchergebnis